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   VGH Bayern, 30.11.2017 - 5 ZB 17.31771   

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https://dejure.org/2017,50434
VGH Bayern, 30.11.2017 - 5 ZB 17.31771 (https://dejure.org/2017,50434)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.11.2017 - 5 ZB 17.31771 (https://dejure.org/2017,50434)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. November 2017 - 5 ZB 17.31771 (https://dejure.org/2017,50434)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO
    Kein Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung in asylrechtlichen Streitigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Kein Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung in asylrechtlichen Streitigkeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m.; VwGO § 138 Nr. 3
    Rechtliches Gehör Übergangener Vortrag Hinweispflicht des Gerichts; Aufklärungspflicht; Goran-Partei

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Nachweis der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers im Irak aufgrund einer Mitgliedschaft in der Gorran-Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16

    Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2017 - 5 ZB 17.31771
    Denn aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 9), und eine prozesstaktische Hilfestellung zu Gunsten eines Verfahrensbeteiligten verbietet sich ohnehin (vgl. Stuhlfauth in: Bader/ Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 86 Rn. 47; Breunig in BeckOK VwGO, § 86 Rn. 94).

    Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2017 - 5 ZB 17.31771
    Das rechtliche Gehör als "prozessuales Urrecht" des Menschen sichert den Beteiligten ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2017 - 5 ZB 17.31771
    Ein Gehörsverstoß liegt deshalb nur vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238/241).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2017 - 5 ZB 17.31771
    Mit Kritik an der tatrichterlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör grundsätzlich nicht begründet werden (BVerfG, B.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273 = NJW 1967, 1955; BVerwG, B.v. 15.5.2014 - 9 B 14.14 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 14.14

    Gewährleistung einer sachverständigen Würdigung der i.R.d. Flurbereinigung zu

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2017 - 5 ZB 17.31771
    Mit Kritik an der tatrichterlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör grundsätzlich nicht begründet werden (BVerfG, B.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273 = NJW 1967, 1955; BVerwG, B.v. 15.5.2014 - 9 B 14.14 - juris Rn. 8).
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